Mit der Physiotherapie werden hauptsächlich Funktionsstörungen des Bewegungsapparates behandelt.
Im Fokus stehen Schmerzlinderung und Verbesserung der Gelenkbewegung.
Die bekannte, klassische Massage wirkt bei Muskelverspannungen, Verhärtungen, Kopfschmerzen, Reizdarm oder Erschöpfungssyndromen. Die klassische Massage kann als Teil- oder Ganzkörpermassage angewendet werden.
Physiotherapie gehört in der Schweiz zu den von der Grundversicherung übernommenen Dienstleistungen. Aus diesem Grund gibt Ihnen Ihr Arzt eine sogenannte «Verordnung zur Physiotherapie» mit.
In der Regel handelt es sich um 9 Behandlungen. Es können aber auch 6 oder weniger sein – je nachdem, was die Ärztin oder der Arzt verordnet. Nach Ablauf der Physiotherapieverordnung (also nach 9 Behandlungen), kann die Ärztin oder der Arzt bis zu drei Folgeverordnungen (zu jeweils 9 Behandlungen) ausstellen.
Nach 4 Serien (also 36 Behandlungen) verlangt die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung in der Regel von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt einen Bericht. Dieser wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers geprüft. Dann wird entschieden, ob weitere Behandlungen vom Versicherer übernommen werden.
Eine weitere Möglichkeit bei länger andauernden Problemen oder chronischen Erkrankungen ist ein Langzeitrezept (Dauerverordnung). Dieses muss aber von der Ärztin oder dem Arzt speziell ausgestellt werden und auch von der Krankenkasse akzeptiert werden. Dann wird Physiotherapie nicht für eine bestimmte Anzahl Sitzungen (zum Beispiel 9) sondern für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 2 Sitzungen pro Woche für die nächsten 6 Monate) verordnet.